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| | Ausgabe vom 27.04.2024
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| Wir halten für Sie die Augen offen: zeitnah und kostenlos!
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| Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur in Zeiten von Corona tut sich in rechtlicher Hinsicht so einiges. Doch gerade jetzt überschlagen sich die neuen oder geänderten Vorschriften. Ständig hören Sie von neuen Gesetzen, Verordnungen oder arbeitsschutzrechtlichen Regeln. Doch wissen Sie, welche tatsächlich für Sie relevant sind – und noch viel wichtiger: was Sie konkret tun müssen? Wenn Sie weder Zeit noch Nerven haben, angesichts der aktuellen Lage selbst das Rechtsmonitoring zu übernehmen, ist der VORSCHRIFTENMONITOR genau das Richtige für Sie. Zusammen mit unserem Expertenteam halten wir für Sie die Augen offen: Wir informieren Sie zeitnah über relevante Vorschriften rund um Corona und zeigen Ihnen ganz konkret, was die Änderungen und Neuerungen für Sie als Unternehmer bzw. Arbeitgeber bedeuten und inwieweit Sie handeln müssen. Zeitnah, auf das Wichtigste reduziert und verständlich. Damit Sie sich schnell zurechtfinden, sind die Änderungen mit einem Ampelsystem versehen. Dieses zeigt Ihnen auf einen Blick an, ob Sie aktiv werden müssen oder nicht. Probieren Sie es aus: Registrieren Sie sich jetzt für den kostenlosen Newsletter – lehnen Sie sich zurück und wir informieren Sie, sobald es etwas Neues gibt! Freundliche Grüße Madeleine Winter VORSCHRIFTENMONITOR
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| | NEUIGKEITEN IM ÜBERBLICK :
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| ALLE NEUIGKEITEN IM DETAIL (Auszug):
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| Verordnung (Bund): Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) vom 07.04.2020 | | in Kraft getreten am 10.04.2020 | Außerkrafttreten: mit Ablauf des 31.07.2020 Ihre Expertin: RAin Dr. Carmen Hergenröder
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| Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die hierdurch verursachte Krankheit COVID-19 zeigen, dass in diesem außergewöhnlichen Notfall das ordnungsgemäße Funktionieren des Gemeinwesens erheblich gefährdet sein kann. Deshalb verlangt die COVID-19-Epidemie auch besondere Anstrengungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auf die der Bund reagieren muss. Auf Basis der am 28.03.2020 in Kraft getretenen Änderung im ArbZG lässt die COVID-19-Arbeitszeitverordnung für bestimmte Tätigkeiten Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften zu. Lockerungen sind geregelt in Bezug auf die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie beim grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. » weiterlesen Betroffene Branchen und Personen: u. a. Unternehmen (Produktion, Transport und Verkauf von Arzneien und Waren des täglichen Bedarfs oder die zur Bekämpfung, Eingrenzung und Bewältigung der Epidemie benötigt werden), Einrichtungen zur Betreuung und Versorgung von Personen, Apotheken und Sanitätshäuser, Behörden und Gerichte, Geldtransportunternehmen, Personal zur Sicherung von Betriebsanlagen, Datennetzen und Rechnersystemen Nähere Informationen dazu und was jetzt zu beachten ist, hat unsere Expertin kurz und kompakt in einer PDF für Sie zusammengefasst.
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| Gesetz (Bund): Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) vom 27.03.2020 | | rückwirkend in Kraft getreten am 01.03.2020 | Außerkrafttreten: mit Ablauf des 31.03.2021 Ihre Expertin: Dr. Ellen Ulbricht, Juristin und Fachautorin
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| Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche wirtschaftliche Folgen, die einen großen Teil der Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und der Dauer, die sie sich bereits auf dem Markt etabliert haben, in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen. Zum einen fehlen die Einnahmen, zum anderen fallen weiterhin Kosten an. Nicht nur bei Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitalausstattung kann dies schnell zur Insolvenzreife führen. Der Gesetzgeber hat angesichts der durch die Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Folgen umfangreiche Änderungen in den insolvenzrechtlichen Vorschriften beschlossen. » weiterlesen Betroffene Branchen und Personen: Alle Unternehmen und deren organschaftliche Vertreter, die aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in die „Schieflage“ geraten sind und nach § 15a InsO umgehend zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet wären, und Gläubiger Nähere Informationen dazu und was jetzt zu beachten ist, hat unsere Expertin kurz und kompakt in einer PDF für Sie zusammengefasst.
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| Gesetz (Bund): Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 | | in Kraft getreten am 28.03.2020 | Außerkrafttreten: mit Ablauf des 31.12.2021 Ihre Expertin: Dr. Ellen Ulbricht, Juristin und Fachautorin
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| Der „Shutdown“ als Folge der Corona-Pandemie und die drastischen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit haben erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Unternehmen (gleich welcher Rechtsform) und Genossenschaften, aber auch auf Vereine/Stiftungen und Wohnungseigentumsversammlungen. Aufgrund der Pandemie müssen sich die Gesellschafter schnell und situationsbezogen über die weitere Vorgehensweise im Unternehmen – wie z. B. die Einführung von Kurzarbeit etc. – abstimmen können. Zahlreiche Maßnahmen machen das Abhalten einer Gesellschafterversammlung dringend erforderlich, was jedoch aufgrund der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nicht möglich ist. » weiterlesen Betroffene Branchen und Personen: Gesellschafter, Aktionäre sowie alle wirtschaftlich Verantwortlichen in Gesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften Nähere Informationen dazu und was jetzt zu beachten ist, hat unsere Expertin kurz und kompakt in einer PDF für Sie zusammengefasst.
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| Gesetz (Bund): Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.03.2020 | | teilweise in Kraft getreten am 28.03.2020 Ihr Experte: Dr. Thomas K. Heinz, RA und FAMedR
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| Mit diesem Gesetz soll die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert werden. Als Artikelgesetz vereint es Änderungen im Infektionsschutzgesetz, IGV-Durchführungsgesetz, SGB V und Baugesetzbuch, die z. T. befristet bzw. auch unbefristet gelten. Unter anderem erhält der Bund durch das Gesetz Befugnisse im bisher den Ländern unterstehenden Infektionsschutzrecht. » weiterlesen Betroffene Branchen und Personen: u. a. Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Apotheken, Labore und Privatpersonen (Flugreisende, Erwerbstätige mit Kindern) Nähere Informationen dazu und was jetzt zu beachten ist, hat unser Experte kurz und kompakt in einem PDF für Sie zusammengefasst.
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| | Urteile: Rechtsprechungsübersicht zu Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus Auch die Gerichte müssen aktuell zu Fragen rund um COVID-19 entscheiden. Unser Experte Uwe Czier hat kurz und kompakt in einer PDF die aktuelle Rechtsprechung mit Stand vom 21.04.2020 zusammengefasst.
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